“Häusliche Gewalt” oder “Partnerschaftsgewalt” beschreibt Gewalt durch aktuelle oder ehemalige LebenspartnerInnen in einer häuslichen Gemeinschaft (die Gewalt muss aber nicht in einer gemeinsamen Wohnung stattfinden).
Die Gewalthandlungen sind selten Einzelereignisse sonden Teil sich wiederholender systematischer Misshandlungen mit dem Ziel, Macht und Kontrolle auszuüben. Die Schwere der Gewalt kann mit der Zeit zunehmen. Man spricht dann von einer Eskalation der Gewaltspirale.
Häusliche Gewalt kann sich auf sehr unterschiedlichen Ebenen zeigen.
- körperlich/physisch (z.B. schlagen, treten, würgen, Essens- oder Schlafentzug …)
- sexualisiert (z.B. zu sexuellen Handlungen nötigen/zwingen, vergewaltigen …)
- verbal/psychisch (z.B. beleidigen, erniedrigen, bedrohen …)
- sozial (z.B. Kontakte kontrollieren oder verbieten, einsperren …)
- ökonomisch (z.B. Kontrolle über Geldzuteilung, Erwerbsverbot …)
Meistens finden Angriffe und Verletzungen auf verschiedenen Ebenen statt.
Die größten und aussagekräftigsten Studien*, die in den letzten Jahren in Deutschland durchgeführt wurden, kommen zu dem Ergebnis:
- ungefähr jede dritte bis vierte Frau in Deutschland (~22-25%) hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch Beziehungspartner erfahren
- 2/3 der betroffenen Frauen (~64%) berichten von Taten, die als schwere bis sehr schwere Gewalt zu werten sind
- in Trennungssituationen besteht ein besonders hohes Risiko, dass die Gewalt sich verstärkt
- 2/3 der betroffenen Frauen gehen weder zur Polizei, noch suchen sie eine andere Unterstützungseinrichtung auf
* BMFSFJ-Studie “Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland” (2004)
* FRA-Studie “Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung” (2014)
Partnerschaftliche Gewalt hat häufig einen sogenannten zyklischen Verlauf. Das heißt, dass die Gewalthandlungen verschiedene Phasen durchlaufen und sich dadurch eine Art Kreislauf beschreiben lässt.
Werden Betroffene sich über diesen Zyklus bewusst, verstärken sich häufig Beschämung, Schuld und Selbstabwertung. Es ist wichtig zu wissen und sich klar zu machen, dass es sehr schwer ist, aus dieser Dynamik auszusteigen. Es ist nie zu spät und es gibt Unterstützung auf diesem Weg.
Die Folgen sind so vielfältig, wie die Formen der Gewalt. Sie zeigen sich auf unterschiedlichen Ebenen und können schwer und langfristig sein:
- physische/körperliche Folgen (durch akute oder alte Verletzungsspuren)
- psychisch/seelische Folgen (z.B. anhaltende Scham- und Schuldgefühle, Hilflosigkeit und Ohnmacht, Schlafstörungen, Ängste, Despression, selbstverletzendes Verhalten …)
- psychosomatische Folgen (z.B. Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Essstörungen, Sucht, gynäkologische Beeinträchtigungen …)
- soziale Folgen (z.B. Trennung/Scheidung, Arbeitsplatzverlust, finanzielle Schwierigkeiten …)
Auch auf gesellschaftlicher Ebene gibt es erhebliche Folgen. Je früher die Gewalt beendet werden kann, desto eher können schwerwiegende Schädigungen vermieden werden.
Es gibt verschiedene gute Gründe, die Betroffene dazu bewegen können, bei einem gewalttätigen Partner zu bleiben. Es ist wichtig, sich diese bewusst zu machen, um das Verhalten zu verstehen und respektieren zu können.
Eine Trennungssituation kann die Gewaltsituation verschärfen (Gewalt kan sich verstärken, wenn der gewalttätige Partner unsicher in seiner Position wird und Angst bekommt, die Kontrolle zu verlieren)
Psychische Faktoren:
- die Hoffnung, dass der Täter/ die Täterin sich verändert
- durch die Gewalt ist das Selbstbewusstsein und das Selbstvertrauen zu geschwächt, um sich den Ausstieg allein zuzutrauen
- die Drohungen des Täters/ der Täter können ein massives Gewicht haben
- Angst vor den Reaktionen des Täters/ der Täterin
- Angst davor, die Kinder zu verlieren
- Angst davor, für verrückt erklärt zu werden
- abwehrende oder bagatellisierende Reaktionen aus dem Umfeld
Ökonomische Faktoren:
- wirtschaftliche Abhängigkeit
- Abwägungsprozesse über Folgen einer Trennung (Statusverlust, Armut, alleinerziehend …)
Rechtliche Faktoren:
- Sorge- und Umgangsrecht
- Aufenthaltsrecht
Es ist also ein komplexer Abwägungsprozess, in den viele unterschiedliche Faktoren miteinspielen können.
Keine Frau muss mit ihren Sorgen und Unsicherheiten allein bleiben.
Wir helfen dabei einen guten Weg aus der Gewalt zu finden.
Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen zu schützen, die im privaten oder häuslichen Umfeld Gewalt erleben. Normalerweise fallen solche Straftaten in den Bereich des gewöhnlichen Strafrechtes (z.B. Körperverletzung). Das Besondere am Gewaltschutzgesetz ist, dass es dadurch möglich ist, dass die Person, von der die Gewalt oder die Bedrohung ausgeht, von der Polizei aus der Wohnung verwiesen werden kann (nach dem Motto: Wer schlägt, muss gehen!).
Das bedeutet, die Person, die die Gewalt erlebt muss nicht auch noch die Wohnung oder das Haus verlassen, sondern bekommt Zeit, sich zu erholen und in Ruhe die nächsten Entscheidungen zu treffen.
In der Broschüre der Stadt Karlsruhe “Polizeiliche Anordnungen zum Schutz bei Gewalt im häuslichen Bereich in Karlsruhe” finden Sie Informationen zum Ablauf in Karlsruhe.
Weitere Informationen dazu kann man hier nachlesen:
Broschüre des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Informationen der Polizei zu Häuslicher Gewalt und Zivilrechtlichem Schutz
In unserer Beratungsstelle erklären und beraten wir Sie in Ruhe, was das für Sie und Ihre Situation bedeutet.